Für mich ist die Frage sehr unklar gestellt, dennoch versuche ich mal zu antworten
1. ) Rechtfertigung
Wenn dom und subbi beide Singel sind ist es ja egal , solange sie beide Spaß haben und alles einvernehmlich abläuft.
Wenn einer oder beide außserhalb der DOM/ sub Beziehung verheiratet bzw. eine Lebensbeziehung führt wird es komplizierter.
Die Begündung eine DOM / sub Beziehung rechtfertigt keine Hintergehung des Partners. Ich schreibe sehr bewußt nicht Seitensprung denn fremdgehen kann sehr viel früher anfangen.
Bei dieser Konstellation sollten ALLE Beteiligten ehrlich und fair miteinander umgehen.
Legalisierung :
Das gibt es nicht ! Fesseln bleibt Freiheitsberaubung, Schläge und Peitsche sind nun mal Körperverletzung ! Man kann privatrechtlich ein Schriftstück verfassen ( welches keinerlei rechtliche Wirkung hat ! )das man SM-Spielchen macht falls wirklich mal was passiert, das die Person die dann ggf. den Notruf meldet abgesichert ist und es nicht nach Gewalt aussieht. Aber am Ende entscheidet ggf. ein Richter .